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   BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09   

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https://dejure.org/2009,89184
BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09 (https://dejure.org/2009,89184)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09 (https://dejure.org/2009,89184)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2009 - 1 BvR 2124/09 (https://dejure.org/2009,89184)
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  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09
    Die Notwendigkeit, vorab das Klageverfahren durchzuführen, entfällt allerdings, wenn dies für den Beschwerdeführer nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104,65 ; BVerfGK 5, 237 ).

    Dabei muss auch Berücksichtigung finden, ob es um Leistungen für die Gegenwart (vgl. BVerfGK 5, 237 ) oder für die Vergangenheit geht.

    Zwar gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte in Fällen, in denen ansonsten schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfGK 5, 237 )' bzw. in denen eine erhebliche und nicht wiedergutzumachende Verletzung von Grundrechten drohen würde (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 94, 166 ).

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09
    Dieser Grundsatz fordert über die formelle Erschöpfung des Rechtsweges hinaus, dass der Beschwerdeführer die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese gar zu verhindern (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ; BVerfGK 10, 265 ).

    Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtsweges in der Hauptsache grundsätzlich geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ; BVerfGK 10, 265 ).

    Die Notwendigkeit, vorab das Klageverfahren durchzuführen, entfällt allerdings, wenn dies für den Beschwerdeführer nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104,65 ; BVerfGK 5, 237 ).

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09
    Dieser Grundsatz fordert über die formelle Erschöpfung des Rechtsweges hinaus, dass der Beschwerdeführer die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese gar zu verhindern (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ; BVerfGK 10, 265 ).

    Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtsweges in der Hauptsache grundsätzlich geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ; BVerfGK 10, 265 ).

    Die Notwendigkeit, vorab das Klageverfahren durchzuführen, entfällt allerdings, wenn dies für den Beschwerdeführer nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104,65 ; BVerfGK 5, 237 ).

  • BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 3219/06

    Fehlende Rechtswegerschöpfung auch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren gem

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09
    Dieser Grundsatz fordert über die formelle Erschöpfung des Rechtsweges hinaus, dass der Beschwerdeführer die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese gar zu verhindern (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 104, 65 ; BVerfGK 10, 265 ).

    Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtsweges in der Hauptsache grundsätzlich geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ; BVerfGK 10, 265 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09
    Zwar gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte in Fällen, in denen ansonsten schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfGK 5, 237 )' bzw. in denen eine erhebliche und nicht wiedergutzumachende Verletzung von Grundrechten drohen würde (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09
    Zwar gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte in Fällen, in denen ansonsten schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfGK 5, 237 )' bzw. in denen eine erhebliche und nicht wiedergutzumachende Verletzung von Grundrechten drohen würde (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09
    Daher ist auch die Erschöpfung des Rechtsweges in der Hauptsache grundsätzlich geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ; BVerfGK 10, 265 ).
  • BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06

    Keine Verletzung von Art 80 Abs 1 GG durch Übernahme der Altersgrenze von 65

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2009 - 1 BvR 2124/09
    Letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes können nur in Ausnahmefällen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGK 10, 227 ).
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